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Wesentliche Änderungen durch das Zweite Schadensersatzrechtsänderungsgesetz
Nach der Neufassung des § 249 BGB entfällt die Mehrwertsteuer bei fiktiver Abrechnung auf Gutachterbasis. Dies bedeutet, daß die Umsatzsteuer, z.B. bei Verkehrsunfällen, nur noch dann zu erstatten ist, wenn der Geschädigte die Reparatur am beschädigten Fahrzeug tatsächlich auch durchführen läßt.
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